Mitgliederbereich
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Mitgliedsbeiträge

Um die Spenden deutscher Steuerpflichtiger steuerlich abzugsfähig zu gestalten, bedarf es einer rechtsfähigen gemeinnützigen Institution, welche den Regeln des deutschen Spendenrechts folgend, Mittel für die Rotary Foundation und rotarische Zwecke verwaltet.

Diese Kernaufgabe erfüllt der Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. seit 1986. Darüber hinaus verwaltet RDG auch die lokalen Mittel vieler Rotary Clubs, die sich die Mühen der Gründung und Verwaltung eines eigenen Fördervereins ersparen möchten.

Alle Mitglieder deutscher Rotary Clubs sind gleichzeitig und automatisch Mitglieder des RDG. Hier gelten folgende Vereinbarungen:

  • Der Mitgliederbeitrag wird nicht von jedem einzelnen Mitglied, sondern von den Clubs in einer Summe einmal jährlich zum Stichtag 01. März erhoben. Unterjährige Ein- und Austritte führen zu keiner Korrektur der Jahresrechnungen.
  • Der RDG stellt die Beiträge dem Club in Rechnung. Diese geht per Email an den Schatzmeister, begleitet von einer Kontrollliste der Mitglieder, die auf der Basis der in RO.CAS verwalteten Clubdaten automatisch erstellt wird.
  • Widerspricht der Club, vertreten durch den Schatzmeister, dieser Rechnung nicht binnen vier Wochen, so wird Korrektheit angenommen und der Betrag fällig. Dieser ist in der vorgegebenen Frist zu überweisen. Wenn eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, wird der Beitrag automatisch abgebucht.

Weitere Optionen für die Begleichung der Mitgliederbeiträge entnehmen Sie bitte dem der Rechnung beigefügten Beiblatt.

Besonders einfach wird die Begleichung der Mitgliederbeiträge durch RDG Online.

Durch die Begleichung des Mitgliederbeitrages wird ein Neu-Rotarier formal Mitglied des RDG. Es obliegt dem Club, das einzelne Mitglied entsprechend zu informieren.

Der Beitrag wird von der Vertreterversammlung festgelegt und beträgt zurzeit 12,00 € je Mitglied und rotarischem Jahr.

 

 

 

 

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