Spenden die zu 100% ankommen!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Gemeindienstaufgaben der deutschen Rotary Clubs. Sie wird vom Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. nach den Vorgaben des von Ihnen angegebenen Clubs dem Steuerrecht entsprechend verwaltet und eingesetzt. Näheres zum Rotary Deutschland Gemeindienst finden Sie hier.
Über RDG werden die Spenden der deutschen Rotarier für Zwecke der Rotary Foundation sowie auch distrikt/clubeigener Aktionen abgewickelt.
Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) werden halbjährlich Anfang August und Anfang Februar an den Club-Schatzmeister versandt und von diesem an die Spender verteilt. Ist in Ausnahmefällen eine frühere Spendenbescheinigung nötig, kann diese per Email angefordert werden.
Wir empfehlen die sichere, zuverlässige und bequeme Möglichkeit des Spendens über die RDG Website.
Aber selbstverständlich geht auch der gewohnte Weg der Überweisung. Der RDG bittet aber im Interesse der Clubs darum, dass alle Überweisungen mit ausreichenden Angaben im „Verwendungszweck“ versehen werden. Diese sind:
- Clubnummer (siehe Mitgliederverzeichnis), damit die Spende einem Club bzw. Schatzmeister zugeordnet werden kann, bitte setzen Sie ein „C“ vor die Clubnummer, also z.B. „C11234“ oder „C021134“.
- Wenn Sie einen bestimmten Förderzweck erreichen wollen, geben Sie bitte das entsprechende Projektkonto an mit vorangesetztem „P“ an. Das wäre z. B. „P2002“ für den TRF Annual Fund oder „P2001“ für PolioPlus Challenge. Eine umfangreichere Liste von Projektkonten findet sich weiter unten. Wenn Sie auf diese Angabe verzichten, wird „P2300“ für „allgemeine Zwecke des Clubs“ angenommen.
- Damit wir eine Spendenbescheinigung ausstellen können, benötigen wir mindestens Name und Vorname des Spenders und zusätzlich
- vollständige Anschrift bei Spendern, die nicht Mitglied des Clubs sind.
Bitte geben Sie Ihren Mitgliedern die richtigen Angaben für Ihre Spendenaufrufe vor.
Wichtige Projektkonten für Spenden sind:
P2001 – End Polio Now bzw. Polio Plus
P2002 – TRF Annual Fund
P2300 – Allgemeine Clubzwecke, der konkrete Zweck wird vom Club definiert
P2302 – Taschengeld und andere Kosten für Austauschschüler
P2303 – Club- und Distriktstipendiaten
Der RDG versucht so gut als möglich fehlende Informationen aufgrund der in RO.CAS bekannten Daten zu ergänzen. Bitte achten Sie darauf, dass die RO.CAS-Daten stets aktuell gepflegt und vollständig sind.
Wenn Spendeneingänge keinem Club zugeordnet werden können, z.B. wenn keine Clubnummer genannt und auch die Kontobezeichnung keinen Rückschluss auf die Identität des Spender oder Clubzugehörigkeit zulässt, besteht ein für den RDG unlösbares Problem. In diesen Fällen wird bis zum Ende der Verwendungsfrist (zwei Jahre) abgewartet, ob neue Informationen z.B. durch Nachfragen des Spenders auftauchen, danach werden sie für Zwecke der Rotary Foundation verwendet.
Andere Spender, die nicht Mitglied eines Rotary Clubs sind, werden vom RDG gepflegt. Sind die Adressdaten im Verwendungszweck einer Überweisung enthalten oder wird die Spende im Internet getätigt, können sie von RDG selbst angelegt werden.
Wenn sie aber im Überweisungszweck fehlen, müssen wir sie vom Schatzmeister erfragen. Deshalb: Machen Sie sich die Adresspflege einfach, indem Sie Ihre Spender dazu anhalten, die Adresse in der Überweisung mit anzugeben.
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Für die Anerkennung von Sachspenden und Aufwandsentschädigungen werden vom Steuerrecht hohe Nachweisanforderungen gestellt. Deshalb kann RDG im Regelfall keine Bescheinigungen für solche Spenden ausstellen. Der damit verbundene Aufwand lohnt nur in besonderen Fällen, die unbedingt vorher mit dem RDG Büro in Düsseldorf abzusprechen sind.
Gleiches gilt für Versteigerungen, Lotterien, Tombolen oder Wettangeln. Bitte setzen sich bereits in der Planungsphase zu Ihrer Veranstaltung mit RDG in Verbindung.
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Bei Spenden bis 200 EUR gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Ausdruck des Spendenauftrages als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.
Bei Spenden über 200 EUR wird von den Finanzämtern eine formelle Zuwendungsbestätigung verlangt.
Die Zuwendungsbestätigungen werden vom RDG halbjährlich jeweils Anfang Februar und Anfang August gesammelt dem Schatzmeister des Clubs zugesandt zur Verteilung an die Spender. Ist in Ausnahmefällen eine frühere Spendenbescheinigung nötig, kann diese per Email angefordert werden.
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Grundsätzlich müssen Mittel zeitnah, d. h. spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender-/Wirtschaftsjahren verwendet werden. Nur in konkreten Fällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Rücklagen gebildet werden, wenn ohne Mittelansammlung die gemeinnützigen Zwecke nicht erfüllt werden können. So z.B. bei Anschaffung von größeren Gegenständen. Die Verwendung muss bereits konkret geplant sein, in dem es sich um ein bestimmtes Vorhaben mit einer genauen Zeitvorgabe handelt. In jedem Falle ist eine solche Rücklage rechtzeitig, d.h. im Vorfeld mit RDG abzusprechen, da RDG eine Genehmigung des Finanzamtes beantragen muß.
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