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Zusätzliche Förderung für Projekte im Ausland

Für bestimmte Projekte und bei Erfüllung spezifischer Kriterien kann eine Förderung durch das Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bzw. EU-Gelder beantragt werden.

 

Der BMZ-Anteil beträgt in der Regel 75% des Gesamtvolumens des Projektes. Hinzu kommen 25% private Mittel, um die Finanzierung eines Vorhabens sicher zu stellen. Diese 25% können sich auf verschiedene private Geber aufteilen, 10% müssen aber mindestens vom Antragsteller hier in Deutschland selbst aufgebracht werden.

Projektvorhaben für das Folgejahr sind bis zum 31. März des laufenden Jahres zwecks Priorisierung bei RDG einzureichen.

Die Anträge werden von den durchführenden Rotary Clubs verantwortlich bearbeitet. RDG übergibt die vollständigen Unterlagen dann über bengo an das BMZ bzw. direkt an die Europäische Kommission in Brüssel.

Entscheidend ist, dass die durchführenden Rotary Clubs ein solches Großprojekt über das endgültige Projektende begleiten und überwachen. Das bedeutet, dass oft über mehrere Jahre,  die zwingend vorgeschriebenen Verwendungsnachweise lückenlos belegt werden müssen.

Zwischen den beteiligten Clubs und RDG wird ein Vertrag geschlossen, der die Zuständigkeiten, auch vor Ort regelt und RDG von der Haftung insbesondere aus Rückzahlungsansprüchen des BMZ/der EC im Innenverhältnis freistellt.

Auf der Internetseite von bengo, Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit, finden Sie die notwendigen Informationen und Formulare für die Zusammenarbeit mit dem BMZ und der Europäischen Kommission.

 

Checkliste für BMZ Projekte

Zur Vereinfachung der Bearbeitung von BMZ-Projekten von der Antragstellung bis zum Projektende hat RDG eine Checkliste zusammengestellt:

Download Checkliste

 

 

 

 

 

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