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Musik auf Veranstaltungen

GEMA

Der Deutsche Governorrat hatte RDG auf seiner diesjährigen Frühjahrssitzung gebeten, einen Rahmenvertrag mit der GEMA abzuschließen. Dieser Rahmenvertrag räumt allen deutschen Rotary Clubs einen 20% Nachlass auf die bei einer Veranstaltung fälligen GEMA-Gebühren ein.

Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, muss daher vorab in der Regel eine Lizenz bei der GEMA einholen. Was in dem Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht.

Sollte Ihr Club eine Veranstaltung planen, bei der lizensierte Musik, sei es live oder als Hintergrundmusik, gespielt wird, so ist Ihr Club verpflichtet, diese Nutzung bei der GEMA anzumelden. Dabei muss eine Musiknutzung grundsätzlich so rechtzeitig angemeldet werden, dass die GEMA noch vor deren Durchführung ihre Einwilligung erteilen kann.

Sollten Sie zukünftig eine Veranstaltung planen, bei der Sie GEMA-pflichtig werden, können Sie ab sofort unter Bezug auf den Rahmenvertrag den 20% Nachlass in Anspruch nehmen.

Bitte nutzen Sie die SEPA Lastschrift (s. Download), in der die Vertragsnummer aufgeführt ist.

Die Anmeldung einer Veranstaltung erfolgt über das Online-Portal der Gema. Sie registrieren sich mit Ihrer E-Mail Adresse und einem persönlichen Kennwort.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie als Youtube-Video unter den beiden nachstehenden Links:

Die GEMA

Anleitung zum GEMA-Onlineportal

 

 

 

 

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